1. Das Betreiben der Tierpension ist durch das zuständige Veterinäramt genehmigt.
2. Im Preis für die Betreuung der Tiere sind die Kosten für Strom, Heizung, Käfignutzung, Heu, Obst, Gemüse, Einstreu, Pflege und anschließende Grundreinigung enthalten.
3. Die Fütterung erfolgt mit dem gewohnten Futter des Tieres. (Das Trockenfutter muss vom Tierhalter gestellt werden, da ein abrupter Futterwechsel zu Erkrankungen der Tiere führen kann.)
4. Kaninchen müssen gegen RHD und Myxomatose geimpft sein. Der Impfausweis ist vorzulegen.
5. Über besondere Bedürfnisse oder Krankheiten der Tiere muss der Tierhalter Auskunft geben.
6. Die Kosten einer notwendig werdenden medizinischen Betreuung durch einen Tierarzt sind vom Tierhalter zu tragen.
7. Die Tierpension haftet nur für vorsätzlich verursachte Schäden. Insbesondere haftet die Tierpension nicht für Schäden an den Tieren durch Krankheit oder Verletzungen der Tiere.
8. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes werden übernommene Tiere nicht zu anderen Pensionsgästen in den gleichen Käfig gesetzt.
9. Bei einer behördlich angeordneten Seuchenbekämpfung hat der Tierhalter keinen Anspruch auf Schadenersatz.